Statement des Österreichischen Fachverbands für Turnen ÖFT:
Kompletter Lockdown: Hallensport ab 3.11. wieder verboten!
Die neueste COVID-19-Maßnahmenverordnung bringt für die Turnvereine und den gesamten Hallen-Nicht-Spitzensport das KO:
Das Betreten von Indoor-Sportstätten zur Sportausübung ist ab Dienstag, 3. November 2020 verboten. Und in dieser Jahreszeit ist es leider nicht mehr möglich, draußen im Freien zu turnen.
Das schwierige Anpassen der Turnvereine an die letzte „nur noch 6er-Gruppen“-Verordnung vom 25. Oktober war leider für die Katz: Kaum hätten die neuen Pläne und aktualisierten Präventionskonzepte nach dem Ende der Herbstferien überall umgesetzt werden sollen, wird der Vereins-Hallensport zur Pandemie-Bekämpfung nun generell verboten.
Differenzierteres Vorgehen wäre möglich gewesen…
Der ÖFT steht selbstverständlich hinter allen vernünftigen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus. Doch es sei betont: man geht anderswo differenzierter vor.
So bleibt bspw. in der Schweiz bei generell sehr ähnlichen Infektionszahlen und behördlichen Maßnahmen der Indoor-Kinder- und Jugend-Vereinssport explizit erlaubt.
Denn im Kinder- und Jugendsport gibt es nachweislich kaum Ansteckungen und die Vorteile der Sportausübung überwiegen gegenüber den Risiken.
Gerade für die Turnvereine mit ihrer jungen Hauptzielgruppe würde das den entscheidenden Unterschied bedeuten. Doch die Argumentation des ÖFT und aller anderen betroffenen Sportverbände blieb leider ungehört…
Spätestens mit dem jetzt verordneten zweiten vollständigen Hallen-Vereinssport-Lockdown schlittern alle Turnvereine und Nachwuchs-Trainingsgruppen in massive Probleme.
Die Folgen der Probleme werden uns allen noch sehr lange nach dem Ende der Pandemie zu schaffen machen werden – und dies ohne eigenes „Verschulden“. Denn für die drastischen Corona-Infektionszahlen trug der Vereins- und insbesondere der Kinder- und Jugendsport kaum bei…
Kurz-Zusammenfassung der neuen Sport- und Sportveranstaltungs-Bestimmungen der COVID-19-Maßnahmenverordnung vom 31. Oktober (mit Gültigkeit ab 3. November 2020):
#) Hallensport ist verboten.
#) Körperkontakt im Sport ist verboten.
#) Sport im Freien ist erlaubt, wenn mindestens 1m Abstand gehalten wird.
#) Es gibt Ausnahmen für das Training von „Spitzensportlern“ (Definition: „zielt auf nationale oder internationale Höchstleistung ab“) und/oder von Berufssportlern.
#) Sportveranstaltungen sind verboten.
#) Ausnahmen gibt es nur für Veranstaltungen mit ausschließlich Spitzensportlern: Diese dürfen – ohne Publikum und mit massiven weiteren Auflagen – stattfinden.